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Fry macht sich mit seinem Stil nicht nur Freunde. Das kostet ihn jetzt seine Terrasse.
Nun muss er seine Umbauten wieder abreissen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass den Bauten, die Hotelier und Unternehmer Guisep Fry an seinem Hotel angebracht hat, die Berechtigung fehlt. Die engagierten Naturschützer, die sich gegen Fry eingesetzt haben, applaudieren. Dem Gesetz ist Genüge getan. Recht hat sich durchgesetzt, alles ist also gut.
Aber ist es das wirklich? Unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit ergibt sich Bild, das nicht ganz so stimmig ist. Der Rückbau der Terrasse beim Hotel wird nämlich überhaupt nichts zum Naturschutz beitragen. Die Massen von Tagestouristen sind nicht die Zielgruppe dieser Terrasse. Die kaufen sich eine Wurst und sitzen draussen. Oder sie bringen ihr eigenes Essen mit und werfen im schlimmsten Fall ihren Abfall in den Wald. Darüber könnte man sich ereifern und vielleicht eine Sperrung des Üezgis für Naherholungskonsumenten fordern. Also, wie hat Fry dann seine Gegner gegen sich aufgebracht? Am ehesten wohl mit seinem persönlichen Stil und dem Nichtbeachten von Regeln – im besten Fall ein Nonkonformist, im schlimmsten einer, der denkt, Regeln gälten nur für andere. Aber sollte ein Bundesgerichtsurteil sollte nicht eher zum Besten der Gemeinschaft führen, anstatt Frys Persönlichkeit bestrafen?
Beim Anbau handelt es sich um einen Teil des Hotel- und Restaurantangebots, dass von einem ganz kleinen Teil der Üezgi-Besucher genutzt wird. Da finden romantische Dinner statt, Essen wird an Kongressteilnehmer serviert und Geschäftsleute schliessen da zum Cognac ihre Verträge ab. Das Hotel Uto Kulm gehört als Edelstein in die Kette attraktiver Zürcher Anziehungspunkte. In einer Reihe mit dem Dolder, dem Baur au Lac oder dem Eden au Lac. Zwar ist das Uto Kulm nicht schon seit Generationen in der Stadt, aber die Location und was Fry daraus gemacht hat, kann sich mit den schönsten Plätzen der Region messen.
Nun, wir haben also einen Anziehungspunkt für den Tourismus, ein Verkaufsargument für die Region auf der einen Seite und den Streit zwischen Fry und seinen Gegnern, der sehr persönliche Züge trägt, auf der anderen. Nun opfert man quasi die Fassung einer Perle, nur um einem etwas kantigen Unternehmer zu zeigen, wo sein Platz ist.
Nicht, dass ich Frys Vorgehen entschuldigen will. Er ist illegal vorgegangen und sollte dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden. Aber das könnte man auch, indem man ihn büsst. Oder in dem man ihn dazu verdonnert, einen Teil des in Zukunft zu erwartenden Gewinns aus dieser Terrasse in Naturschutzprojekte zu investieren. So hätte man sowohl dem Nutzen für die Region wie auch dem Strafgedanken Rechnung getragen. Auf jeden Fall mehr, als wenn man jetzt Baumaschinen auf den Üetliberg karren muss, um den Abriss zu ermöglichen. Und damit weder dem Rechtsverständnis noch den Ansprüchen der Naturschützer gerecht wird.
Aber offenbar kann das Bundesgericht keine eigenen Ansätze finden, sondern nur bereits bestehende Entscheide bestätigen oder ablehnen. Konstruktive Lösungen sehen anders aus. Nun wird Fry nach dem Abriss wohl warten, bis die Uto Kulm umgezont wird, um seine Terrasse neu und grösser wieder aufzubauen. Eine kleine Sisyphus-Geschichte.
Der Beitrag Frys Sisyphus-Urteil erschien zuerst auf Stadtblog.